Impressum
Firmenname: BARBARA MURAUER
Firmensitz:
Barbara Murauer
Hauptstraße 15, 4920 Schildorn
Österreich
Tel: +43 699 181 599 46
E-Mail: mediation-murauer@gmx.at
Unternehmensgegenstand: Psychologische Beratung I Mediation I Coaching
Berufsbezeichnung: Psychologische Beraterin, Mediatorin & Sozialarbeiterin
Verleihungsstaat: Österreich
Gewerbe GISA-Zahl: 33432182
Vertretungsberechtigte: Barbara Murauer
Mitglied bei: Wirtschaftskammer Österreich (WKO), Österreichischer Berufsverband für MediatiorInnen
Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis
Rechtsform: Einzelunternehmerin
Zuständiges Gericht: Bezirksgericht Ried im Innkreis
Berufsrecht: Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at
Berufsrecht
Gewerbeordnung (BGBL/194/1994). Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (BGBL II 260/1998). Abrufbar unter www.ris.bka.gv.at
Informationspflicht laut
§ 5 Abs. 1 E-Commerce Gesetz,
§ 14 Unternehmensgesetzbuch,
§ 63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz.
Laut §119 GwO unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht, welche aussagt, dass ich als psychologische Beraterin ausschließlich vom Kunden von der Schweigepflicht entbunden werden kann.
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Ich bin nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 17 ECG Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links: ECG - E-Commerce-Gesetz
(1) Ein Diensteanbieter, der mittels eines elektronischen Verweises einen Zugang zu fremden Informationen eröffnet, ist für diese Informationen nicht verantwortlich,
1.sofern er von einer rechtswidrigen Tätigkeit oder Information keine tatsächliche Kenntnis hat und sich in Bezug auf Schadenersatzansprüche auch keiner Tatsachen oder Umstände bewusst ist, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird, oder,
2.sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewusstsein erlangt hat, unverzüglich tätig wird, um den elektronischen Verweis zu entfernen.
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https://www.jusline.at/gesetz/ecg/paragraf/17
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